Berufsrecht und anwaltliche Berufsethik

Berufsrecht

Der Anwaltsberuf gehört zu den klassischen - nichtgewerblichen - sog. verkammerten Freien Berufen. Dies sollte nicht mit einem Freien Mitarbeiter oder Freelancer verwechselt werden. "Verkammert" deswegen, weil die Anwaltschaft sich in Deutschland durch eigenständige berufsständische Rechtsanwaltskammern selbst verwaltet. Die Kammern sind als Körperschaften des Öffentlichen Rechts organisiert und ihnen sind staatliche Hoheitsaufgaben, etwa das Zulassungs- oder Berufsausbildungswesen oder die Geldwäscheaufsicht, übertragen. Alle Kammern sind unter dem Dach der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vereinigt.

Für die Anwaltschaft relevante Gesetze sind z. B. die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

§ 1 der BRAO sagt z. B. "Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege". Jedermann hat das Recht, sich durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen, sei es außergerichtlich oder in Gerichtsverfahren. Wie der Anwalt seinen Beruf auszuüben hat, regelt das Berufsrecht.

Andere Freie Berufe, wie die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte oder Architekten, haben ebenfalls ihr eigenes Berufsrecht. In Baden-Württemberg haben sich die Freien Berufe im Landesverband der Freien Berufs BW e. V. zusammengeschlossen. Auf dessen Internetseiten findet man weitergehende Informationen.

Berufsethik

Der Anwaltsberuf ist ein Vertrauensberuf. Er ist deswegen besonders gesetzlich geschützt. Dieses in die Anwälte gesetzte Vertrauen kann nur funktionieren, wenn sie sachlich bleiben, Interessenkonflikte vermeiden und gewissenhaft arbeiten. Für Anwälte gibt es deswegen spezielle Vorgaben zur Berufshaftpflichtversicherung, Werbung oder möglichen Kooperationen.

Dem Vorstand des Anwaltsverbandes ist es aber auch wichtig, dass ein Anwalt durch höfliches und integres Auftreten das in die Anwaltschaft gesetzte besondere Vertrauen rechtfertigt. Er hat deswegen im Jahr 2015 eine besondere Broschüre "Freiheit und Verantwortung" herausgebracht, die sich mit Fragen der anwaltlichen Berufsethik beschäftigt.

Diese 40-seitige kleine Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Aufgrund der am 01.08.2022 in Kraft getretenen sog. Großen BRAO-Reform (BGBl. 2021 I S. 2363) muss nach dem neuen § 43f BRAO jeder neu zugelassene Rechtsanwalt innerhalb des ersten Jahres nach seiner Zulassung an einer „Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht“ teilnehmen, die mindestens 10 Zeitstunden dauert und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen muss. Deswegen sind natürlich zahlreiche neuere Publikationen erschienen.

 

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